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Gefahr für HerzinfarktpatientInnen

Gesundheitssprecherin Elke Heinrichs: „Pensionierte Steirer Herzinfarkt-PatientInnen werden gegenüber berufstätigen diskriminiert, während Kärntner GKK zahlt.“

In ihrer Sonntagsausgabe vom 27. 5. 2018 berichtete die Wochenzeitung „Grazer“, was seit 2017 den Herzverband Steiermark auf den Plan ruft:

Die GKK beruft sich bei ihrer sehr betrüblichen Entscheidung, die eine ganz offensichtliche Benachteiligung pensionierte Herzinfarkt-PatientInnen ist, auf eine Studie (Ludwig Boltzmann Institut), wonach der Erfolg der ambulanten, sog. „Herz-Reha- Phase-3-Therapie“ in Frage gestellt wird, und zahlt nicht. „Dieser Studie steht allerdings eine international anerkannte andere Studie (‚österreichische retrospektive Studie‘ aus dem Jahr 2010) gegenüber, die auch von einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften unterstützt wird. Sie attestiert der ambulanten Phase-3-Therapie positive Erfolgsaussichten “, erinnert KPÖ-Gesundheitssprecherin Elke Heinrichs.

 

Deshalb stellte Heinrichs für die KPÖ bereits im Jänner dieses Jahres einen Dringlichen Antrag im Gemeinderat mit dem Titel „Gleichbehandlung von Herzinfarkt-PatientInnen“. „Die diesbezügliche Petition an die Steiermärkische GKK, die Pensionsversicherung und an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde einstimmig verabschiedet“, wie die Gemeinderätin betont. Daraufhin hat die Stadt Graz eine klare Empfehlung in Richtung GKK und Hauptverband ausgeschickt, die besagte ambulante Therapie im Sinne des Gleichheitsprinzips auch an PensionistInnen auf Kasse zu gewährleisten!

 

Bemerkenswert außerdem: Laut Auskunft des Herzverbandes bezahlt die Kärntner GKK die Herz-Reha Phase 3 sowohl für Berufstätige als auch für PensionistInnen. – „Im Zuge der angekündigten bundesweiten Leistungsharmonisierung (!) im Zuge des Umbaus des gesamten Versicherungssystems ist diese Nivellierung nach unten keinesfalls zu akzeptieren!“, so Heinrichs.

Veröffentlicht: 28. Mai 2018

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