Gastgartenverordnung
Elke Kahr fordert Neufassung im Sinne der Anrainer
„Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung in der Causa Gastgärten all jenen recht gegeben, die in unserer Stadt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anrainerrechten und den Wünschen der Gastronomie kämpfen. Als Konsequenz dieser Entscheidung muss deshalb die Grazer Gastgartenverordnung überarbeitet und im Sinne der lärmgeplagten Bevölkerung angepasst werden.“
Das sagte die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr am Mittwoch. Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes räumt Anrainern in Sachen Lärm mehr Rechte ein und stoppt die automatische Genehmigung von Gastgärten.
Als die jetzt aufgehobene Regelung am 19. August 2010 in Kraft getreten war, gab die Grazer KPÖ folgende Stellungnahme ab: „Trotz massiver Proteste von Bürgerinitiativen und Parteien wie der KPÖ gegen diese Entrechtung der AnrainerInnen ist nun eine verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmung zum Gesetz erhoben worden. Die KPÖ tritt in Graz weiterhin für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anrainerinnen und Anrainer sowie der Betreiber von Gastgärten in Graz ein. Das ist mit der neuen Gesetzeslage nicht mehr gegeben.“ Mit dieser nun aufgehobenen Bestimmung wollte man auch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.6.2007 unterlaufen, dass Gastgärten dem Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung unterliegen und einem Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind.
Elke Kahr: „Das Höchstgericht hat entschieden. Jetzt sind Nationalrat und auch die Stadt Graz aufgefordert, Lösungen zu finden. Wenn man im Rathaus aber anfangen sollte, die beleidigte Leberwurst zu spielen – einige Stellungnahmen aus dem Bürgermeisteramt hören sich so an -, dann ist damit niemandem gedient.“
Veröffentlicht: 25. Januar 2012