Gastgärten: Regierung zieht Verschlechterung durch
Parteder (KPÖ) kritisiert Schweigen der Stadt Graz
Die Bundesregierung hat sich über alle Bedenken hinweggesetzt und am Dienstag den Entwurf einer Neuregelung des Gewerberechtes beschlossen, der einen Freibrief für Gastgärtenbetreiber bringt.
Obwohl Vizebürgermeisterin Rücker wie die KPÖ oder Bürgerinititaiven gegen die Entrechtung der AnrainerInnen Stellung genommen hat, konnte die ÖVP anscheinend in der schwarz-grünen Koalition eine offizielle Stellungnahme der Stadt Graz gegen diese Verschlechterung verhindern. Im Gegensatz dazu hat sich die Stadt Salzburg eindeutig geäußert.
KPÖ-Bezirksvorsteherstellvertreter Franz Stephan Parteder (Innere Stadt) fasste am Mittwoch die Kritikpunkte zusammen: Im Jahr 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Gastgärten dem Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung unterliegen und einem Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind.
Nun soll es für Gastgärten mit bis zu 75 Sitzplätzen auf oder an öffentlichen Verkehrsflächen eine Ausnahmegenehmigung gegen. Sie können automatisch von acht bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen. Gemeinden in Tourismusregionen können die Öffnungszeiten per Verordnung sogar bis Mitternacht ausdehnen. Genehmigungsverfahren entfallen, für Anrainer tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein: Sie müssten in gerichtlich anerkannten Gutachten beweisen, dass ihre Gesundheit durch den Lärm im Schanigarten gefährdet ist.
Die KPÖ tritt für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anrainerinnen und Anrainer sowie der Betreiber von Gastgärten in Graz ein. Die positiven Entscheidungen von Höchstgerichten dürfen aber nicht durch Tricks unterlaufen werden – wie das die Novelle zur Gewerbeordnung vorsieht.
Veröffentlicht: 16. Juni 2010