Flüssiggasverladestelle Ostbahnhof darf nicht betrieben werden
Bezirksvorsteherin Edeltrud Taschner (KPÖ) freut sich über Entscheidungs des VwGH
Eine Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung hat erkannt, dass die bereits betriesbereite Flüssiggasverladestelle auf dem Ostbahnhof doch nicht in Betrieb gehen darf.
Vorausgegangen war ein jahrelanger, einstimmiger Widerstand des Bezirksrates und auch ein Protest des Gemeinderates gegen diese höchst gefährliche Anlage.
"Der Bezirksrat hat immer wieder auf die Gefahren hingewiesen und gegen die Errichtung dieser Anlage protestiert. Sie wurde dennoch errichtet", kritisiert Bezirksvorsteherin Edeltrud Taschner von der KPÖ
Doch der gemeinsame Widerstand hat nun Erfolg gehabt.
"Es ist erfreulich und löst Erleichterung aus, dass nun diese Flüssiggasverladestelle nicht in Betrieb gehen darf", so Taschner.
Veröffentlicht: 8. August 2013