EU-Vertrag: Dringlichkeitsantrag der KPÖ
Andreas Fabisch weist darauf hin, dass Ratifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Mit dem Beschluss des Nationalrates über den EU-Vertrag ist die endgültige Entscheidung in Österreich noch nicht gefallen. Nach dem Nationalrat muss sich auch der Bundesrat mit diesem Vertrag befassen. Der Bundespräsident hat darüber hinaus eine genaue Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens des Beschlusses versprochen.
In den letzten Monaten hat sich eine breite Bewegung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen für eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag gebildet.
Deshalb verlangt KPÖ-Mandatar Mag. Andreas Fabisch in einem Dringlichkeitsantrag in der Donnerstag-Sitzung des Grazer Gemeinderates, dass die steirische Landeshauptstadt die Forderung nach einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon unterstützen und den Bundesrat sowie den Bundespräsidenten auffordern soll, diese demokratische Willensbildung der Bevölkerung zu ermöglichen.
Fabisch: „Wesentliche Kritikpunkte, wie eine Verpflichtung zur Aufrüstung, die Einführung einer „Verteidigungsagentur“ zur Ankurbelung der Aufrüstung, eine militärische Beistandsverpflichtung oder die Sicherstellung eines „Binnenmarktes mit freiem und unverfälschten Wettbewerb" und damit auch die Unterordnung der öffentlichen Daseinsvorsorge unter die Interessen eines gewinnorientierten Marktes, sind auch weiterhin Teil des neuen EU-Reformvertrages oder beigefügter Protokolle. So wird auch der EURATOM-Vertrag einzementiert, dessen Ziel „die Entwicklung einer mächtigen Atomindustrie“ ist.
Die Inhalte des EU-Reformvertrages haben wesentliche Auswirkungen auf unsere Neutralität und die Lebensbedingungen der Menschen unseres Landes. Auch die Gemeinden sind davon betroffen. Deshalb haben sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Gemeinden in oft einstimmigen Beschlüssen für eine Volksabstimmung ausgesprochen - so zum Beispiel Freistadt (ÖVP) und Leonding (SPÖ). Auch Graz sollte diesem Beispiel folgen.“
Veröffentlicht: 9. April 2008