EU-Alarm für die Gemeinden
Brüssel will in Selbständigkeit der Gemeinden eingreifen
KPÖ-Stadträtin Elke Kahr (Graz) schlägt Alarm: „Die EU-Kommission will zur Durchsetzung der Dienstleistungsliberalisierung alle Parlamente, Landtage und Gemeinderäte dazu vergattern, alle geplanten Gesetze und Beschlüsse in diesem Bereich der Kommission zur Genehmigung vorzulegen, bevor sie in Kraft treten können.“
Die Vorarbeiten für diesen tiefen Einschnitt sind still und heimlich schon sehr weit vorangetrieben worden. Die rumänische EU-Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament in den kommenden Wochen abschließen. Jetzt fordern 160 Bürgermeister, Parteien und Bewegungen die EU auf, diesen Plan zurückzunehmen. Auch attac Österreich, die Arbeiterkammer, der ÖGB und die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Younion haben diesen Appell unterschrieben. Die Grazer KPÖ informiert in der neuen Nummer ihres Stadtblattes über den Vorstoß der EU-Kommission.
Elke Kahr: „Das genügt aber nicht. Jetzt muss in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die Autonomie der Gemeinden in den Bereichen Stadtplanung, Flächenwidmung, Wohnungswesen, Energie- und Wasserversorgung oder Abfallwirtschaft eingeschränkt werden soll. Deshalb hoffe ich darauf, dass sich auch die Stadt Graz diesem Aufruf anschließt.“
Worum geht es? Die neue Entwicklung bedeutet, dass alle Entscheidungen von Gemeinden in diesem Bereich bei der EU-Kommission gemeldet werden sollen, die dadurch direkt in die Entwicklung von kommunalen Dienstleistungen eingreifen könnte. Das ist das genaue Gegenteil der Subsidiarität, von der man in der EU so gerne redet. Bisher können Regelungen, die gegen EU-Recht verstoßen, in einem Vertragsverletzungsverfahren mit Klage beim Europäischen Gerichtshof geprüft werden. In Zukunft will die EU-Kommission durch einen einfachen Beschluss solche Regelungen außer Kraft setzen. Ein solches Beschlussrecht würde bedeuten, dass die Kommission von Parlamenten beschlossene Gesetze der Mitgliedstaaten einfach außer Kraft setzen kann.
Zur Information:
https://corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/open_letter_updated_20190114.pdf
Veröffentlicht: 23. Januar 2019