Elke Kahr warnt vor Delogierungen
Stadträtin Elke Kahr: „ÖVP und Grüne sind jetzt dringend gefordert, ein Aussetzen aller Delogierungen zu beschließen.“
Mit 1. April endet die gesetzliche Stundung jener coronabedingten Mietrückstände, die zwischen April und Juni des Vorjahres angefallen sind. Mieter dürfen wegen dieser Rückstände zwar erst ab 1. Juli 2022 gekündigt werden, doch die Möglichkeit, dass Vermieter die Rückstände incl. 4% Zinsen schon ab morgen einklagen können, konterkariert diese Maßnahme.
„Ab morgen können diese Mieterinnen und Mieter nicht nur mit einer Zahlungsklage, sondern zusätzlich mit Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert werden. Viele werden diesem Druck nicht standhalten und daher „einvernehmliche“ Kündigungen unterschreiben. Der ursprüngliche Zweck des Kündigungsaufschubes bis 1. Juli 2022 wird damit unterlaufen“, beschreibt Stadträtin Elke Kahr diese wenig durchdachte Regelung der Bundesregierung.
Zudem ist es nicht nachvollziehbar, warum nur zwischen April und Juni 2020 entstandene Mietenrückstände bevorzugt behandelt werden. Die Coronakrise mit all ihren Einschränkungen und damit verbundenen Job- und/oder Einkommenseinbußen dauert nun schon ein Jahr. Viele Menschen, die daher auch nach Juni 2020 ihre Mieten nicht bezahlen konnten und können, haben keinerlei Schutz vor Kündigungen.
„Hier ist die türkis-grüne Bundesregierung gefordert, endlich auf diese Situation zu reagieren, bevor es zu spät ist. Ein Gesamtpaket incl. eines gut dotierten Unterstützungsfonds ist dringend notwendig!“, fordert Kahr rasche Hilfe für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.
Abschließend weist Stadträtin Kahr noch darauf hin, dass bei bereits anstehenden Delogierungen bei Gericht ein Räumungsaufschub beantragt werden kann, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch gewährt wird. „Viele Menschen wissen nichts von dieser Möglichkeit. Unser Büro steht Betroffenen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen natürlich zur Verfügung.“
Elke Kahr ist Stadträtin der Stadt Graz seit 2005
Mail: stadtraetin.kahr@stadt.graz.at
Telefon: 0316 872-2061
Veröffentlicht: 31. März 2021