Einkommensgrenze bei Wohnbeihilfe – ein schlechter Scherz
Wohnungsstadträtin Elke Kahr kritisiert Anpassung der Wohnbeihilfe
Die Arbeiterkammer hat vor kurzem ausgerechnet, dass Mieten allein in den Jahren zwischen 2008 und 2014 um 18,7 % und Betriebskosten sogar um 19,5 % teurer geworden sind. Im selben Zeitraum wurde der Umfang der Wohnbeihilfe nicht nur nicht erhöht, sondern sogar gekürzt (von 182 auf 143 Euro). Für nächstes Jahr ist wieder keine Erhöhung der Wohnbeihilfe vorgesehen. Die Bemessungsgrundlage (die Einkommensgrenze, ab welcher überhaupt Wohnbeihilfe gewährt wird) soll nur geringfügig, angehoben werden - um 10 Euro von 872 auf 882 Euro.
„Wenn man weiß, wie teuer die Wohnungen werden, kann man diese Erhöhung der Bezugsgrenze nur für einen schlechten Scherz halten“, sagt Wohnungsstadträtin Elke Kahr. Die Anhebung der Einkommensgrenze um 10 Euro bedeutet, dass jemand mit 888 Euro Einkommen oder Pension bereits keine Wohnbeihilfe mehr bekommen kann. „Und das in Zeiten, wo unter 500 Euro eine kleine Ein-Personen-Wohnung oft schon nicht mehr zu bekommen ist“, macht Kahr deutlich.
Aufgrund der niedrigen Einkommensgrenzen greift die Wohnbeihilfe schon seit langem nicht mehr. Nur eine deutliche Erhöhung dieser Bemessungsgrundlage würde die Gruppe jener, die Wohnbeihilfe beziehen können, ausweiten. „Die Einkommensgrenze muss entsprechend der Preissteigerungen bei den Mieten angehoben werden. Nur so könnte man die Teuerung für einkommensschwache Menschen abfangen“, so die Wohnungsstadträtin.
Veröffentlicht: 3. Dezember 2015