"Bürgerbefragung": Direkte Demokratie braucht Rechtssicherheit
Elke Kahr: "Novellierung des Volksrechtegesetzes ist Gebot der Stunde!"
"Es ist erfreulich, dass nun auch Bürgermeister Nagl feststellt, dass eine Novellierung des Volksrechtegesetzes unumgänglich ist“, stellte Stadträtin Elke Kahr fest. Nachdem die Datenschutzkommission bereits Anfang Jänner entschieden hat, dass die Stadt Graz bei der im Vorjahr stattgefundenen Bürger/innenbefragung zu Reininghausgründen und Umweltzone die Geheimhaltung personenbezogener Daten verletzt hatte, weil sie das Melderegister für eine durch das Gesetz nicht gedeckte Meinungsumfrage verwendet hatte, ist nun auch bestätigt, dass die Onlinebefragung ohne gesetzliche Grundlage erfolgte.
"Wir sind stets für eine Volksbefragung nach dem Volksrechtegesetz eingetreten, weil dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird und jene Mittel der direkten Demokratie angewendet werden, die die Landesverfassung vorsieht”, so Kahr.
„Die KPÖ plädiert dafür, die Hürden für Initiativen nach dem Volksrechtegesetz, die von der Bevölkerung ausgehen, zu minimieren. Für uns ist die Novellierung des Volksrechtegesetzes daher ein Gebot der Stunde!“, bekräftigt Kahr die Forderungen der KPÖ.
Veröffentlicht: 11. März 2013