Ausgezeichnetes Wohnungsamt soll in Eigenbetrieb umgewandelt werden
Elke Kahr: „Strafmaßnahme“ der ÖVP-SPÖ-FP-Rathauskoalition richtet zumindest keinen Schaden an
„Was nicht kaputt ist, soll man nicht reparieren“, sagt ein englisches Sprichwort. Dem städtischen Wohnungsamt – seit 1998 im Verantwortungsbereich der KPÖ – wurde im Zuge der Magistratsreform wiederholt bestätigt, eines der Vorzeigeämter der Stadt Graz zu sein. Leistbare Mieten, Mietzinszuzahlung für GemeindemieterInnen, Kautionsfonds, ein Bad für jede Gemeindewohnung, Fernwärmeeinbau sowie moderne, ständig verbesserte und von vielen Städten nachgefragte Vergaberichtlinien sind Beispiele aus dem Angebot des Wohnungsamtes.
Dennoch kündigte die Grazer ÖVP/SPÖ/FP-Rathauskoalition kurz nach der letzten Gemeinderatswahl an, aus dem Grazer Wohnungsamt einen Eigenbetrieb machen zu wollen. Der Wahlerfolg der KPÖ muss schließlich Konsequenzen haben.
Nun ist es soweit: In der morgigen Gemeinderatssitzung kommt ein Grundsatzbeschluss zur Abstimmung, mit dem die Umwandlung des Amtes für Wohnungsangelegenheiten in einen städtischen Eigenbetrieb eingeleitet werden soll. „Die ÖVP betreibt hier Rosstäuschung. Ein Eigenbetrieb garantiert weder mehr Wohnungen noch günstigere Mieten. Stattdessen bedarf es eines neuen Sonderwohnbauprogramms! Wenn die ÖVP im Zusammenhang mit sozialem Wohnbau mit mehr Wirtschaftlichkeit argumentiert, darf das getrost als gefährliche Drohung für die Mieterinnen und Mieter verstanden werden“, bemerkt Wohnungsstadträtin Elke Kahr.
Kahr betont aber, dass die Einrichtung eines Eigenbetriebes nicht heißt, dass es zu Verschlechterungen für Mieterinnen und Mieter sowie für die Bediensteten kommt. Zudem bedeutet die Schaffung eines Eigenbetriebes keine Privatisierung von städtischen Gemeindewohnungen.
„Die als Bestrafung der KPÖ für das gewonnene Vertrauen der Grazerinnen und Grazer bei der letzten Gemeinderatswahl gedachte Schaffung eines Eigenbetriebes wird sogar einige Vorteile wie vereinfachte innere Abläufe bringen. Daher wird meine Fraktion dem Antrag zustimmen“, erklärt die Wohnungsstadträtin.
Veröffentlicht: 12. Juni 2013