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Auf Krankenschein: Psychotherapie für Suchtkranke

KPÖ-Heinrichs: „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert“

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„Viele Betroffene hängen nach einer erfolgreichen stationären Suchttherapie völlig in der Luft. Dadurch steigt die Gefahr eines Rückfalls“, so Elke Heinrichs, Gemeinderätin und KPÖ-Gesundheitssprecherin. Viele Suchtkranke bekommen nach ihrer Entlassung keine weiterführende Suchttherapie, obwohl diese zur Überbrückung der schwierigen Zeit dringend nötig wäre. Es gibt nämlich viel zu wenige PsychotherapeutInnen, die kassenfinanzierte Suchttherapien anbieten würden.

„Bei allen Kostenüberlegungen muss man berücksichtigen, dass bei Rückfällen auf Grund mangelnder Prävention neue, erhöhte Kosten für die Allgemeinheit auftreten“, gibt die Gemeinderätin zu bedenken.

Ihr Antrag bei der heutigen Gemeinderatssitzung, mit dem der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Behandlung für Erwachsene an Sucht erkrankte durch speziell ausgebildete TherapeutInnen gegen Kassenverrechnung und ohne lange Wartefristen gewährleistet werden kann, wurde einstimmig angenommen.

Veröffentlicht: 26. März 2015

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