„Es ist uns gelungen, die Vorgärten besser zu schützen“
Elke Kahr über den Altstadtschutz neu mit Wermutstropfen
„Es ist positiv, dass unsere jahrelangen Bemühungen um einen besseren Schutz der Grazer Vorgärten im neuen Altstadterhaltungsgesetz Berücksichtigung finden!“ Das sagte die für die Bau- und Anlagenbehörde zuständige Stadträtin Elke Kahr zur Einigung über die Novelle des Altstadterhaltungsgesetzes, die am 10. März beschlossen werden soll. Künftig werden Autos nicht einfach straffrei in Vorgärten abgestellt werden dürfen. Kahr begrüßt auch die Einigung, dass der Landtag künftig sowohl über eine Erweiterung als auch über eine Verkleinerung von Schutzzonen entscheiden soll.
Allerdings birgt das Gesetz auch einige Wermutstropfen. So bleibt zwar die Position des Altstadtanwalts, der Parteienstellung in Bauverfahren hat, weiterhin erhalten, seine Möglichkeit, einen strittigen Fall bis zum Verwaltungsgerichtshof zu tragen, wird aber gestrichen. „Diese Neuerung bedeutet eine Aushöhlung der Kompetenz des Altstadtanwalts“, bedauert Kahr. Dass der derzeitige Altstadtanwalt Manfred Rupprecht dieses Recht bisher nie in Anspruch nehmen musste, sei vor allem seiner Persönlichkeit und seiner Umsicht zu verdanken, zollt Kahr Hofrat Rupprecht besondere Anerkennung.
Veröffentlicht: 4. März 2015