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Altstadtgesetz hat einen Konstruktionsfehler

Kompetenz des Altstadtanwaltes ist eingeschränkt

„Dass es eine Neufassung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes gibt, ist dem unermüdlichen Eintreten von Ernest Kaltenegger im Landtag und der KPÖ im Grazer Gemeinderat und dem Wirken einiger Bürgerinitiativen zuzuschreiben.“
Das sagte KPÖ-Gemeinderat Andreas Fabisch zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes.
Der KPÖ-Gemeinderat: „Leider hat dieses Gesetz einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler eingebaut. Der unabhängige Altstadtanwalt ist in seiner Kompetenz räumlich auf die Zonen I und II sowie auf einen Teil Eggenbergs eingeschränkt.

Das bedeutet die Möglichkeit, noch rasch einiger Bausünden außerhalb dieser Zonen zu begehen“.
Fabisch wies auf die Beispiele Lendplatz, Straßgang und Schützenhofgasse hin und forderte eine rasche Ausweitung der Kompetenzen des Anwaltes auf alle Altstadtzonen.

Veröffentlicht: 1. Dezember 2008

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