Advent verleitet zu Kontoüberziehungen
Elke Kahr: Überziehungszinsen gesetzlich begrenzen
Die Verlockungen der Vorweihnachtszeit verleiten viele Menschen dazu, ihre Konten für den Kauf von Geschenken zu überziehen. Dabei wird nicht bedacht, dass die Banken noch immer Wucherzinsen für die Überziehung von Girokonten verlangen.
Darauf macht die Grazer KPÖ-Vizebürgermeisterin Elke Kahr aufmerksam. Sie erneuert ihre Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung dieser Zinsen.
Elke Kahr: „Erst dieser Tage hat der SPÖ-Pensionistenverband darauf aufmerksam gemacht. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank ist so niedrig wie selten zuvor. Aber die Überziehungszinsen sind mit bis zu 18,25 Prozent auf Rekordniveau, die Guthabenzinsen hingegen betragen maximal nur mehr 0,125 Prozent – teilweise 0 Prozent. Dabei hat die Regierung die Senkung der Bankenabgaben von 640 Millionen Euro auf etwa 100 Millionen Euro beschlossen. Auch die Milliardenbeträge aus Steuermitteln für die sogenannte Bankenrettung sind noch in frischer Erinnerung.
Jetzt müsste etwas zu Gunsten der Konsumenten geschehen. Statt dessen erleben wir aber die schleichende Einführung von Gebühren für das Geldabheben am Bankomaten.“
Die KPÖ unterstützt die Forderungen des Pensionistenverbandes und verlangt :
Begrenzung der Überziehungszinsen auf 5 Prozent über dem Leitzins der EU-Zentralbank.
Verbot von Bankomatgebühren
Gesetzliche Begrenzung von Kontogebühren.
Veröffentlicht: 9. Dezember 2016