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4 Schritte zum eigenen Straßenfest!

Vorweg...

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind bewilligungspflichtig.

1. Schritt
Wem gehört der Platz?

Zunächst ist zu klären, wer EigentümerIn der geplanten Veranstaltungsfläche ist. Dessen Zustimmung ist nämlich Voraussetzung für die Inanspruchnahme. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist in den meisten Fällen das Straßenamt als Straßenverwaltung zuständig.

Ausnahmen sind unter anderem:
Parkanlagen, Schloßberg, Bezirkssportplätze - Abteilung für Immobilien
Marktflächen - Gesundheitsamt
Landesstraßen, Murufer - Land Steiermark
Privatstraßen - private EigentümerInnen

Ist unklar, wem die Örtlichkeit gehört, lässt sich dies über das Stadtvermessungsamt ausheben.

Stadtvermessungsamt
Europaplatz 20, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-4109
E-Mail: stadtvermessung@stadt.graz.at

 

2. Schritt
Ansuchen beim Straßenamt

Erste Anlaufstelle ist das Straßenamt - Referat für Baustellen und temporäre Nutzungen.
 
Da zuerst festgestellt werden muss, ob die benötigte Fläche frei ist, sollte der Antrag zeitgerecht eingebracht werden. Je früher, desto wahrscheinlicher ist die Verfügbarkeit der gewünschten Fläche. Für Kleinveranstaltungen sollte mindestens 6 Wochen vorher angesucht werden.

Der Antrag muss die in der Check-Liste genannten Unterlagen bzw. Informationen beinhalten. Je nach Umfang der Veranstaltung führt das Straßenamt eine örtliche Besichtigung oder eine Besprechung durch.

Checkliste Ansuchen Straßenamt

  • Name, Adresse, Telefonnummer, Vertretungsberechtigte/r.
  • Örtlichkeit der Veranstaltung.
  • Datum und Uhrzeit der geplanten Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau).
  • Beschreibung der Veranstaltung samt Aufbauten.
  • Planskizze mit eingetragenen Aufbauten, benötigte Flächen.
  • Wenn es sich um keine öffentliche Straße bzw. Platz handelt, benötigt man die Zustimmung des Grundeigentümers.
  • Unterschrift am Antrag.
  • Berücksichtigung der Veranstaltungsrichtlinien des Straßenamtes

Wenn das Straßenamt eine Zustimmung erteilt hat, erfolgt ein Bescheid. Für eventuell notwendige Fahr- und Parkverbote braucht es Ausnahmegenehmigung oder Verordnungen, die ebenfalls vom Straßenamt in die Wege geleitet werden. 

Straßenamt - Referat für Baustellen und Temporäre Nutzung
Europaplatz 20, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-3630
E-Mail: va.strassenamt@stadt.graz.at

 

3. Schritt
Ansuchen beim Veranstaltungsreferat

Veranstaltungen sind in Graz beim Veranstaltungsreferat der Bau- und Anlagenbehörde. Für Kleinveranstaltungen ist das Ansuchen spätestens 2 Wochen und für mittelgroße Veranstaltungen mindestens 6 Wochen vor Beginn zu stellen.

  • Kleinveranstaltungen: 8:00 - 23:00 Uhr | max. 300 Personen | maximal 3 Tage.
  • Mittelgroße Veranstaltungen: Veranstaltungen größer als Kleinveranstaltungen.
  • Großveranstaltungen: Mehr als 20.000 BesucherInnen über den gesamten Veranstaltungszeitraum.

Ansuchen für Veranstaltungen
Europaplatz 20, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-5979
E-Mail: veranstaltungen@stadt.graz.at

 

4. Schritt
Service: Bühne, Mülleimer, Verkehrschilder und Reinigung.

Sie benötigen für das gemeinsame Straßenfest etwa eine Bühne oder Mistkübel? Wenn Sie nicht selber dafür sorgen wollen, bietet die Holding Graz Stadtraum - Infrastruktur das notwendige Service und Equipment kostenpflichtig an. Wenn es nötig ist, sorgen die MitarbeiterInnen der Holding Graz auch für das Aufstellen von Verkehrszeichen.

Holding Graz Stadtraum Infrastrukturservice
Sturzgasse 5-7, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-7260
E-Mail: stadtraum@holding-graz.at

 

Und die Kosten...

Die Kosten sind abhängig von Art, Größe, Dauer und  Örtlichkeit. Um Ihnen eine Vorstellung der Kosten zu ermöglichen, finden Sie hier eine Auflistung aktueller Gebühren.

Straßenamt
Grundeigentümer/Nutzungsentgelt: mind. 3,23 Euro/Tag/100m² in Zone C
Bescheid für Veranstaltung: mind. 48,20 Euro
Ausnahmegenehmigung: mind. 28,20 Euro

Abteilung für Immobilien (Parkanlagen, Schloßberg, Bezirkssportplätze,…) und Gesundheitsamt (Marktflächen)
Grundeigentümer/Nutzungsentgelt mind. 3,23 Euro/Tag/100 m² in Zone C

Bau- und Anlagenbehörde – Veranstaltungsreferat
Kleinveranstaltung: mind. 20,80 Euro
Mittelgroße Veranstaltung: mind. 120,00 Euro

Holding Graz Stadtraum – Infrastrukturservice
Straßenverkehrszeichen: mind. 230,00 Euro

Stadtvermessungsamt
je Abfrage 9,60 Euro

 

Wo gibt es finanzielle Unterstützungen?

Für Leistungen der Holding Graz – Veranstaltungsservice (z.B. Verkehrszeichenaufstellungen) erhält man beim Straßenamt eine finanzielle Förderung.

Wie funktioniert das?

  1. Reichen Sie einen Förderantrag an das Straßenamt, welches ein Kostenanbot der Holding-Graz Stadtraum – Infrastrukturservice beinhaltet.
  2. Die finanzielle Förderungen wird nach Bezahlung der Kosten durch den Veranstalter/die Veranstalterin und Vorlage der Rechnung ausbezahlt.

Straßenamt -  Förderungen
Europaplatz 20, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-3630
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at

Bei offenen Fragen können Sie gerne das Büro von Stadträtin Elke Kahr unter 0316 872 2060 oder stadtraetin.kahr@stadt.graz.at kontaktieren. Den Leitfaden in gedruckter Form können Sie unten downloaden oder in den Büros der KPÖ im Rathaus oder in der Bezirksleitung (Lagergasse 98a, 8020 Graz) kostenlos abholen.

Der Leitfaden zum Download:

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Veröffentlicht: 24. Juli 2020

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